Bei variablem Gitter liegt ein typischer Gitterpunkt nicht
im geometrischen Zentrum des Kontrollvolumens, welches ihn umgibt.
Zuerst werden die Wände der Kontrollvolumina festgelegt, dann werden die Gitterpunkte in die Mitte der Kontrollvolumen gesetzt. In diesem Fall liegen bei variablem Gitter die Wände nicht in der Mitte zwischen den Gitterpunkten.
Wir verwenden Praxis B.
Bei Praxis A ergeben sich ''halbe'' Kontrollvolumina. Praxis B
kennt nur ganze:
Für die Behandlung der Ränder (Randbedingungen) kann Praxis B
interpretiert werden als Praxis A mit
(Kapitel 4.5).